Erstgespräch und Ablauf

Unser erstes Gespräch (eine Einheit dauert 50 Minuten) dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung, ob ich für Sie und Ihr persönliches Anliegen die richtige Ansprechperson bin.

Sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen und beschreibe Ihnen meine Arbeitsweise .
Sehr häufig wird dies bereits beim telefonischen Erstkontakt in Anspruch genommen.

Die Dauer einer klinisch-psychologischen Behandlung bzw. psychologischen Beratung richtet sich ganz nach Ihren Fragestellungen, im Durchschnitt sind es ca. 10 Einheiten, die innerhalb von wenigen Wochen oder auch über Monate verteilt sein können, abhängig von Ihrem Anliegen.
Ob für Sie ein wöchentlicher Rhythmus oder größere Abstände zwischen den Einheiten passend ist, werden wir im gemeinsamen Gespräch klären.

Honorar
Das Honorar für eine Einheit (50 Minuten) beträgt 100eur im Einzelgespräch, für eine Einheit mit 2 oder mehr Personen (90 Minuten) 150eur.
Ein finanzielles Entgegenkommen in Form eines Sozialtarifes ist nach Verfügbarkeit möglich.

Für klinisch-psychologische Behandlung gibt es einen Zuschuss durch die Kassen (Informationen zum Kostenzuschuss · BÖP), psychologische Beratung und Supervision ist eine Privatleistung.
Manche private Zusatzversicherungen übernehmen das Honorar der klinisch-psychologischen Behandlung zur Gänze, bitte informieren Sie sich direkt bei der Versicherung.

Honorar Supervision und Selbsterfahrung auf Anfrage

Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (gemäß § 37 PG 2013).  Daher bin ich zur Geheimhaltung von anvertrauten Informationen (und Geheimnissen) verpflichtet. Lediglich bei Selbst- oder Fremdgefährdung tritt diese außer Kraft. 

Absageregelung
Ich bitte Sie, vereinbarte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, bei Nichteinhalten verrechne ich das Honorar.